Impressum

AF1.VC Management GmbH
Halskestraße 39
12167 Berlin, Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 270660 B
BaFin-ID: 10164149

Vertreten durch die Geschäftsführerin: Alice Frick-Valiulova
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 RStV: Alice Frick-Valiulova (Anschrift wie oben)

E-Mail: info@af1.vc

Datenschutzerklärung

Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Wir informieren Sie nachfolgend darüber, welche personenbezogenen Daten bei Nutzung unserer Website erhoben und zu welchen Zwecken sie verarbeitet werden.

Verantwortliche Stelle: Verantwortlicher für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist AF1.VC Management GmbH, Halskestraße 39, 12167 Berlin (siehe Impressum). Bei Fragen zum Datenschutz erreichen Sie uns unter der o.g. Anschrift oder per E-Mail an info@af1.vc.

Keine Cookies oder Tracking: Unsere Website verwendet weder Cookies noch Analyse- oder Trackingdienste von Drittanbietern. Es werden keine Tools wie Google Analytics, Facebook Pixel o.ä. eingesetzt. Es erfolgt auch keine Einbindung externer Ressourcen, die personenbezogene Daten an Dritte übermitteln.

Server-Log-Daten: Beim Besuch unserer Website werden automatisch technisch erforderliche Zugriffsdaten in sog. Server-Logfiles gespeichert. Diese umfassen z.B. Ihre IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Abrufs, die abgerufene Seite/Datei, den http-Statuscode und den verwendeten Browser. Diese Informationen benötigen wir, um den sicheren Betrieb der Website zu gewährleisten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse an IT-Sicherheit). Eine Zusammenführung dieser Log-Daten mit anderen Datenquellen erfolgt nicht. Die Logfiles werden regelmäßig nach spätestens 7 Tagen gelöscht.

Kontaktformular: Wenn Sie über das auf unserer Website bereitgestellte Kontaktformular mit uns in Verbindung treten, werden die von Ihnen eingegebenen Daten – insbesondere Ihre E-Mail-Adresse und der Nachrichteninhalt, ggf. auch Ihr Name – an uns übermittelt und zur Bearbeitung der Anfrage verwendet. Diese Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihrer Anfrage. Rechtsgrundlage hierfür ist – je nach Inhalt Ihrer Anfrage – entweder Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Sie uns durch das Absenden der Anfrage erteilen, oder unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihrer Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Eine Weitergabe der im Kontaktformular erhobenen Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Erfüllung Ihrer Anfrage erforderlich oder wir sind gesetzlich dazu verpflichtet. Nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage werden Ihre angegebenen Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Ihre Rechte: Sie haben als betroffene Person die folgenden Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft über die bei uns verarbeiteten Daten (Art. 15 DSGVO),

  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO),

  • Recht auf Löschung Ihrer Daten, soweit die Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO erfüllt sind,

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),

  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),

  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten zum Zwecke der Direktwerbung oder bei Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 DSGVO),

  • Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie uns jederzeit unter den oben angegebenen Kontaktdaten kontaktieren. Zudem haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Zuständig ist in der Regel der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes unseres Firmensitzes. Für uns ist dies: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alt-Moabit 59-61, 10555 Berlin (E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de).

(Stand dieser Datenschutzerklärung: Mai 2025)

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen (SFDR)

Die AF1.VC Management GmbH (nachfolgend „AF1.VC“) ist ein Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR). Im Folgenden machen wir die Offenlegungen gemäß Art. 3, 4 und 5 SFDR auf Ebene unserer Gesellschaft sowie gemäß Art. 10 SFDR für unseren Fonds, der unter Artikel 8 SFDR fällt, zugänglich.

I. Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 SFDR)

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben kann. AF1.VC integriert solche Nachhaltigkeitsrisiken in seine Investitionsentscheidungen. Bereits im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung eines potenziellen Investments werden relevante ESG-Faktoren analysiert und etwaige Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert. Werden wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken festgestellt, fließen diese in die Entscheidungsfindung ein – dies kann bedeuten, dass zusätzliche Maßnahmen zur Risikominimierung verlangt werden oder im Extremfall von einer Investition abgesehen wird. Ziel dieser Strategie ist es, mögliche negative finanzielle Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf unsere Fonds und Anleger so weit wie möglich zu reduzieren. Die Überwachung identifizierter ESG-Risiken erfolgt laufend im Rahmen unseres Risikomanagements.

II. Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen (Art. 4 SFDR)

Gemäß Art. 4 SFDR erklären wir, dass AF1.VC die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, PAI) berücksichtigt. Wir haben entsprechende Verfahren implementiert, um nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen zu identifizieren und zu minimieren. Insbesondere erheben wir bei unseren Portfoliounternehmen bestimmte ESG-Indikatoren und prüfen regelmäßig, ob und in welchem Umfang unsere Investitionen negative Effekte auf ökologische, soziale oder Governance-Aspekte haben. Beispiele für solche PAI-Indikatoren sind etwa Treibhausgas-Emissionen, Energieverbrauch, Geschlechtervielfalt im Führungsteam oder Verstöße gegen fundamentale Arbeits- und Menschenrechtsstandards (z.B. die Prinzipien des UN Global Compact). Sollte unsere Analyse auf erhebliche negative Auswirkungen hinweisen, suchen wir das Gespräch mit dem Portfoliounternehmen und drängen auf Gegenmaßnahmen (etwa Emissionsreduktion, Verbesserungen im Sozial- und Arbeitsstandard etc.). Unsere Vorgehensweise und Politik hinsichtlich der Berücksichtigung von PAIs wird regelmäßig überprüft und mindestens einmal jährlich in einer ausführlichen PAI-Erklärung auf unserer Website veröffentlicht und aktualisiert.

III. Vergütungspolitik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 SFDR)

Nach Art. 5 SFDR sind Informationen dazu offenzulegen, wie unsere Vergütungspolitik mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken vereinbar ist. AF1.VC ist als registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft (§ 2 Abs. 4 KAGB) von den detaillierten Vergütungsvorgaben des KAGB zwar ausgenommen, dennoch stellen wir sicher, dass unsere internen Vergütungsstrukturen im Einklang mit der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken stehen. Insbesondere schaffen variable Vergütungen keine Anreize, Risiken im Bereich ESG zu ignorieren oder kurzfristige Gewinne auf Kosten langfristiger Nachhaltigkeitsziele zu maximieren. Stattdessen fördern wir eine Unternehmenskultur, in der verantwortungsbewusstes und nachhaltigkeitsorientiertes Handeln honoriert wird. So fließt in Beurteilungen beispielsweise mit ein, wie Investmententscheidungen die nachhaltige Wertentwicklung der Portfoliounternehmen beeinflussen. Insgesamt entspricht unsere Vergütungspraxis dem Prinzip, dass nachhaltiges Investieren und langfristige Performance Vorrang vor kurzfristigen Risikogewinnen haben.

IV. Transparenz zu Umwelt- oder Sozialmerkmalen des Fonds (Art. 10 SFDR)

AF1.VC Management GmbH verwaltet einen Alternativen Investmentfonds (AIF) in Form eines Qualifying Venture Capital Fund nach EuVECA-Regulierung (einem „qualifizierten Risikokapitalfonds“ im Sinne der EU-Verordnung Nr. 345/2013). Dieser Fonds ist gemäß Art. 8 SFDR als Finanzprodukt eingestuft, das ökologische und/oder soziale Merkmale bewirbt (kein Produkt mit ausschließlich nachhaltigem Anlageziel). Im Folgenden beschreiben wir diese Merkmale und die Art ihrer Erreichung gemäß Art. 10 SFDR:

Geförderte Umwelt- und Sozialmerkmale: Der Fonds fördert mehrere ökologische und soziale Eigenschaften im Investitionsprozess. Insbesondere:

  • Nachhaltige Innovationsförderung: Es werden bevorzugt Startups und Wachstumsunternehmen finanziert, deren Produkte oder Dienstleistungen einen positiven Beitrag zu Umwelt- oder sozialen Zielen leisten (z.B. Technologien zur CO₂-Reduktion, Ressourceneffizienz, Bildungs- oder Gesundheitsinnovationen).

  • ESG-Standards & Good Governance: Der Fonds investiert nur in Unternehmen, die gute Unternehmensführungspraktiken aufweisen und grundlegende ESG-Standards erfüllen. Dazu zählen u.a. die Einhaltung der Prinzipien von UN Global Compact und OECD-Leitsätzen, angemessene Arbeitsbedingungen, Diversität und Maßnahmen gegen Korruption. Unternehmen müssen über solide Managementstrukturen verfügen und rechtliche Vorgaben (insbesondere auch Steuervorschriften) einhalten.

  • Ausschluss kontroverser Branchen: Der Fonds schließt bestimmte nicht-nachhaltige Geschäftstätigkeiten konsequent von Investments aus. Kein Investment erfolgt in Sektoren, die den beworbenen Merkmalen klar widersprechen – etwa in Rüstungsgüter und kontroverse Waffen, Kohlebergbau oder Unternehmen, die gegen Menschenrechts- und Arbeitsnormen verstoßen. Diese Ausschlusskriterien sind verbindlicher Bestandteil der Anlagestrategie.

Anlagestrategie und Methoden: Um die genannten Nachhaltigkeitsmerkmale zu erreichen, wendet der Fonds eine klare ESG-Strategie im Investitionsprozess an. Wesentliche Elemente dieser Strategie sind:

  • ESG-Due-Diligence: Vor jeder Investitionsentscheidung unterzieht AF1.VC jedes potenzielle Portfolio-Unternehmen einer systematischen Überprüfung auf ESG-Kriterien. Dabei wird analysiert, inwieweit das Geschäftsmodell mit den oben genannten Umwelt-/Sozialzielen vereinbar ist und ob Risiken in Bereichen wie Umwelt, Datenschutz, Produktsicherheit, Arbeitnehmerrechte oder Unternehmensethik bestehen. Nur Unternehmen, die unseren Mindestanforderungen genügen, kommen für ein Investment in Frage.

  • Screening und Ausschlüsse: Im Rahmen der Due Diligence wird geprüft, ob Ausschlusskriterien greifen. Unternehmen, die in ausgeschlossenen Sektoren tätig sind oder schwerwiegende ESG-Verstöße aufweisen, werden nicht ins Portfolio aufgenommen. Darüber hinaus bewerten wir die Governance-Praktiken des Unternehmens (z.B. transparente Unternehmensführung, Compliance-Strukturen), um sicherzustellen, dass nur Firmen mit solider Good Governance ausgewählt werden.

  • Monitoring und Engagement: Auch nach der Investition überwacht AF1.VC die Entwicklung der Portfolio-Unternehmen in Bezug auf die beworbenen Nachhaltigkeitsmerkmale. Es werden jährlich ausgewählte ESG-Indikatoren von den Beteiligungen abgefragt und ausgewertet. Bei Bedarf suchen wir aktiv den Dialog mit den Unternehmen, um Verbesserungen anzustoßen oder sicherzustellen, dass die zugesagten Umwelt- bzw. Sozialstandards eingehalten werden. Dieses laufende Monitoring stellt sicher, dass der Fonds dauerhaft im Einklang mit seinen ökologischen und sozialen Kriterien bleibt.

Datenquellen und -aufbereitung: Die Beurteilung der Umwelt- und Sozialmerkmale stützt sich vor allem auf Daten, die direkt von den Portfoliounternehmen erhoben werden. Bereits im Due-Diligence-Prozess fordern wir relevante Informationen (etwa durch Fragebögen und Dokumentenanfragen) von den Unternehmen an. Während der Haltedauer liefern die Unternehmen regelmäßige Reports zu ESG-Kennzahlen, welche durch uns ausgewertet werden. Soweit verfügbar, nutzen wir ergänzend öffentlich zugängliche Informationen oder branchenspezifische Benchmarks, um die Angaben der Unternehmen zu verifizieren. Wir achten auf die Qualität und Aktualität der Daten; bei etwaigen Unsicherheiten hinsichtlich der Datenlage wenden wir konservative Bewertungsmaßstäbe an. (Hinweis: Da es sich beim Portfolio überwiegend um nicht-börsennotierte, junge Unternehmen handelt, kann die Datenverfügbarkeit in Einzelfällen eingeschränkt sein. Wir arbeiten kontinuierlich mit den Unternehmen zusammen, um die Datengrundlage zu verbessern.)*

Kein Referenzindex: Es wird kein Referenzwert (Index) zur Erreichung der Nachhaltigkeitsmerkmale verwendet, da die Ziele des Fonds durch obige Strategie direkt im Portfolio umgesetzt werden. Der Erfolg der Strategie wird anhand der individuellen ESG-Entwicklung der Portfoliounternehmen gemessen, nicht an einem externen Index.

Weitere Informationen: Ausführliche Details zu den Nachhaltigkeitsmerkmalen, Auswahlkriterien und Methoden des Fonds sind in den vorvertraglichen Offenlegungsdokumenten hinterlegt. Insbesondere enthält der gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 erstellte Anhang (RTS-Anhang) zum Fonds alle vorgeschriebenen Angaben zu den Umwelt- und Sozialmerkmalen. Diese vorvertraglichen Informationen (einschließlich etwaiger Aktualisierungen) werden Anlegern vor Zeichnung des Fonds zur Verfügung gestellt. Bei Fragen zu den Nachhaltigkeitsangaben können sich Investoren gern an uns wenden.